Satzung Stand 11.11.2014
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg, Schwelm“. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Schwelm unter Nr.464 eingetragen. Er hat seinen Sitz in Schwelm; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwelm.
Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen:
satzung.pdf